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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich:

Firma Bürotechnik Skopal verkauft, verleast und liefert ausschließlich aufgrund der folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Allfällige allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners von Bürotechnik Skopal sind selbst dann nicht bindend, wenn Bürotechnik Skopal ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Mit der Annahme der von Bürotechnik Skopal gelieferten Ware gelten ihre Verkaufs- und Lieferbedingungen jedenfalls als vom Käufer akzeptiert.

Wirksamkeit von Vereinbarungen:

Es steht Bürotechnik Skopal frei, Bestellungen innerhalb von drei Wochen abzulehnen. (Für diesen Fall gilt das Offerte des Kunden als von vornherein nicht akzeptiert). Sämtliche zwischen Kunden und Angestellten von Bürotechnik Skopal abgeschlossene Vereinbarungen kommen nur unter dem Vorbehalt zustande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Es steht Bürotechnik Skopal frei, die von ihren Vertretern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Kunden binnen drei Wochen mitzuteilen; das mit ihm angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann als von vornherein nicht zustande gekommen.

Qualitätsangaben:

Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert Bürotechnik Skopal Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Qualitäts-, Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Solche Änderungen sind zu akzeptieren, wenn sie geringfügig, sachlich gerechtfertigt und daher zumutbar sind. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verbessert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist Bürotechnik Skopal berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern. Individuell erstellte Software- bzw. Programmadaptierungen bedürfen spätestens vier Wochen ab Lieferung einer Abnahme durch den Auftraggeber. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-) Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

Lieferung:

Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als so präzise wie möglich vorausgesehen. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach deren Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung von Bürotechnik Skopal ohne deren Verschulden nicht erfüllt werden konnte. Diese Vermutung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Bürotechnik Skopal steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu dem von Bürotechnik Skopal angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von CANON zu vertreten und können nicht zum Verzug seitens Bürotechnik Skopal führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist Bürotechnik Skopal berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

Preise:

Den Lieferungen von Bürotechnik Skopal liegen die von ihr gelegten Anbote oder Kostenvoranschläge, wenn solche nicht gelegt worden sind, die in der aktuellen Preisliste wiedergegebenen Listenpreise zugrunde. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Rechnungslegung erhöht wurden, so ist Bürotechnik Skopal berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten.

Bildkosten oder sonstige Kosten für im Rahmen dieses Vertrages erbrachte Dienstleistungen können von Bürotechnik Skopal jährlich erhöht werden. Einer entsprechenden Ankündigung bedarf es nicht. Falls diese jährliche Erhöhung mehr als 5 % p.a. oder mehr als der VPI im Durchschnitt des letzten Kalenderjahres vor der beabsichtigten Preiserhöhung beträgt – je nachdem, welcher dieser Werte höher liegt -, hat der Kunde das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, ab dem Datum, an dem Bürotechnik Skopal den Kunden über die neuen Kosten in Kenntnis setzt, zu beenden. Ein solches Kündigungsrecht steht dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, aber nicht zu, wenn die Preiserhöhung nur auf veränderte Wechselkurse, gestiegene Lohnkosten und gestiegene Einkaufspreise für Verbrauchsmaterial zurückzuführen ist.

Fälligkeit, Verzug:

Bürotechnik Skopal ist berechtigt, vor Erfüllung eines Vertrages eine Abschlagszahlung von zumindest 30 % des Kaufpreises zu verlangen und die Erfüllung des Vertrages von dem Eingang dieser Zahlung abhängig zu machen. Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist Bürotechnik Skopal berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat zu verrechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Bürotechnik Skopal berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen - unabhängig von dessen Widmungserklärungen - auf ihre Forderung nach ihren Vorstellungen anzurechnen.

Für den Fall, dass der Käufer in Verzug gerät oder sich seine Vermögenslage deutlich verschlechtert, ist Bürotechnik Skopal berechtigt, alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes tritt Terminsverlust bloß ein, wenn - trotz vollständiger Erfüllung des Vertrages durch Bürotechnik Skopal - eine vom Verbraucher zu erbringende Teilleistung seit mindestens sechs Wochen fällig ist und der Verbraucher diese Leistung trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und der Androhung des Terminsverlustes nicht erbringt. Der Käufer ist dann verpflichtet, Bürotechnik Skopal sämtliche von ihr zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten zu refundieren. Bürotechnik Skopal ist in diesem Fall weiters berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten Ware zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25% des Kaufpreises zu. Bürotechnik Skopal ist weiters berechtigt, ein Benützungsentgelt in der Höhe von 20% des Kaufpreises pro Jahr der Benützung und eine gleich hohe Abgeltung der eingetretenen Wertminderung zu fordern.

Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbunden Kosten, Eigentum von Bürotechnik Skopal . Sollte die Ware von dem Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der von diesen zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an Bürotechnik Skopal abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an Bürotechnik Skopal abzuführen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer, Bürotechnik Skopal innerhalb von drei Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.

Abtretungs- und Verpfändungsverbot:

Den Vertragspartnern von Bürotechnik Skopal ist es untersagt, die ihnen gegenüber Bürotechnik Skopal zustehenden Ansprüche zu verpfänden oder an Dritte abzutreten. Sollte in diesen Kaufvertrag ein Leasinggeber eintreten, der im Rahmen des mit dem Käufer abzuschließenden Leasingvertrages Austauschoptionen für die den Gegenstand des Kaufvertrages bildenden Geräte vorsieht, wird der vom Käufer nach Maßgabe dieser Option gewünschte Gerätetausch ausschließlich von Bürotechnik Skopal vorgenommen.

Vertragserfüllung, Haftung und Gewährleistung:

a) Bürotechnik Skopal steht für die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür ein, dass die von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung ihrer Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wird, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behält.

b) Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, führt verspätetes Rügen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es Bürotechnik Skopal frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat Bürotechnik Skopal das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehren.

c) Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 9 b) aufgetretenen Mängel wird Bürotechnik Skopal dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.

d) Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist Bürotechnik Skopal des weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern.

e) Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Bürotechnik Skopal in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern Bürotechnik Skopal dies wünscht, an Bürotechnik Skopal zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird Bürotechnik Skopal Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder für den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen im Inland gelegenen Ort an diesem Ort beheben, oder auf Verlangen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für Bürotechnik Skopal nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich ist, die reparaturbedürftige Sache an Bürotechnik Skopal oder deren Servicepartner zu befördern.

f) Bürotechnik Skopal haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von Bürotechnik Skopal gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränkt.

g) Das Vorliegen einer gültigen Lizenz für die zu betreuende Software gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers liegt in der Verantwortung des Kunden.

Gerichtsstand, Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist der jeweilige Bereitstellungs- und Versendeort von Bürotechnik Skopal. Für Kunden, die im Sinne des KSchG Unternehmer sind, wird das sachlich zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Streitigkeiten über mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG abgeschlossene Verträge sind nach Wahl Bürotechnik Skopal´s vor jenem Gericht auszutragen, in dessen Sprengel der Verbraucher entweder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in dem der Ort seiner Beschäftigung gelegen ist

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